Mike Rosenbauer - KFZ-Sachverständiger - Rosenweg 24 - 57584 Scheuerfeld - Tel.:02741 / 9358608 - Fax: 02741 / 9358609 - mail@kfz-gutachter-mr.de
FAHRZEUGKAUF / -VERKAUF
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein neues Auto oder einen
Gebrauchtwagen kaufen? Welche Besonderheiten gelten beim Autokauf im
Internet? Wir Beraten Sie gerne und das Kostenlos !
Tipps für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
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Überprüfen Sie das Fahrzeug auf eventuelle Unfallschäden. Neben
offensichtlichen Beulen, Schrammen und ähnlichen Beschädigungen achten
Sie auch besonders auf Lackabweichungen und ob sich die Schweißnähte
der Karosserie im Originalzustand befinden.
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Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung sollte noch mindestens ein
Jahr hin sein. Ebenso die nächste Abgasuntersuchung.
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Kontrollieren Sie den Zustand der Bereifung. Achten Sie dabei auf eine
ausreichende Profiltiefe und dass die Reifen nicht einseitig abgenutzt sind.
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Stimmen die Eintragungen im Scheckheft mit dem Kilometerstand überein? Belegen Rechnungen, dass die Inspektionen durchgeführt
wurden?
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Bestehen Sie darauf, eine Probefahrt machen zu dürfen. Diese nutzen Sie für die Funktionsprüfung der Kupplung, des Getriebes, der
Bremsanlage, der elektrischen Einrichtungen und ob Ihnen das Fahrverhalten des Fahrzeuges zusagt.
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Rost ist der Feind eines jeden Fahrzeugs. Prüfen Sie die z.B. die Bodengruppe, den Kotflügel, die Radhäuser, den Kofferraum, die
Reserveradmulde, den Türenraum, die Front- sowie die Heckpartie und schauen Sie auch im Innenraum unter die Fußmatten - wenn
möglich auch unter den Teppich.
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Verliert des Fahrzeug Flüssigkeit? Gibt es z.B. an Motor, Getriebe oder Hinterachse undichte Stellen?
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Machen Sie eine Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit und achten Sie dabei auf eventuelle Ölverschmutzung und die Füllmenge.
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Anhand des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins sehen Sie, ob die Fahrzeugdaten übereinstimmen und der Verkäufer der
rechtmäßige Eigentümer ist. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf,
so ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam.
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Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt.
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Halten Sie alle Zusicherungen wie beispielsweise die Kilometerleistung oder eine Garantie schriftlich im Kaufvertrag fest. Auch
mitverkaufte Zusatzausstattung und mitverkauftes Zubehör sollten darin aufgeführt und genau beschrieben werden.
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Melden Sie das Kfz umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle um.
KFZ-Sachverständigenbüro
Mike Rosenbauer
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